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zusammen.

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 2023 

gültig ab 01. Januar 2023 ohne Gasbeschaffungsumlage

für Haushalt und Gewerbe

  Netto

Brutto

Mini

Arbeitspreis je kWh

Jahresgrundpreis

 

25,75 Cent

62,87 €

 

27,55 Cent

67,27 €

Midi

Arbeitspreis je kWh

Jahresgrundpreis

 

23,65 Cent

172,27 €

 

25,31 Cent

184,33 €

Maxi

Arbeitspreis je kWh

Jahresgrundpreis

 

23,33 Cent

272,27 €

 

24,96 Cent

291,33 €

Mindestpreis* je kWh

Jahresgrundpreis entfällt

23,11 Cent

24,73 Cent

*Der Mindestpreis wird berechnet, wenn der Durchschnittspreis des Maxi-Tarifes (Menge x Preis + Grundpreis) unter dem Mindestpreis fällt!

Auf Basis eines Jahresverbrauches wird eine Bestabrechnung vorgenommen. Die Jahresabrechnung erfolgt dann jeweils zugunsten des Kunden zum günstigsten Tarif unter Berücksichtigung des Mindestpreises.

Grund- und Ersatzversorgung

Die Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen dem Grundversorgungstarif. 

Steuern und Abgaben
Die vorstehenden Arbeitspreise enthalten: Erdgas- und Ökosteuern je kWh in Höhe von 0,55 Cent netto.

CO2 Emissionskosten für das Jahr 2022 in Höhe von 0,546 Cent/kWh netto.

Konzessionsabgaben für die Kommunen mit folgenden Höchstbeträgen: Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,51 ct/kWh. Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % ist in den Bruttopreisen enthalten. Diese wurden aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet. (Senkung des Mehrwertsteuersatzes vorgesehen und Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung.

Saldo der staatlich veranlassten Kostenbestandteile gem. §2 Abs. 3 Satz Nr. 1 der Gasgrundversorgungsverordnung:

  •  für Gas ausschließlich zum Kochen und für Warmwasserbereitung 1,606 Cent/kWh
  •  für sonstige Tariflieferungen 1,316 Cent/kWh

Zusätzlich im Nettoarbeitspreis enthalten:

Die Gasspeicher-Umlage ab 01.10.2022 in Höhe von 0,059 Cent/kWh

Die Bilanzierungsumlage ab dem 01.10.2022 in Höhe von 0,57 Cent/kWh.

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt

 

Die nachstehenden Unterlagen stehen für Sie zum Download bereit:

 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an 02152 1496 0 oder mailen Sie uns unter info@gasgesellschaft.de.
Wir beraten Sie gerne.