Wir bringen
Wärme und Komfort
zusammen.
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 2023
gültig ab 01. Januar 2023 ohne Gasbeschaffungsumlage
für Haushalt und Gewerbe
Netto |
Brutto |
|
Mini Arbeitspreis je kWh Jahresgrundpreis |
25,75 Cent 62,87 € |
27,55 Cent 67,27 € |
Midi Arbeitspreis je kWh Jahresgrundpreis |
23,65 Cent 172,27 € |
25,31 Cent 184,33 € |
Maxi Arbeitspreis je kWh Jahresgrundpreis |
23,33 Cent 272,27 € |
24,96 Cent 291,33 € |
Mindestpreis* je kWh Jahresgrundpreis entfällt |
23,11 Cent |
24,73 Cent |
*Der Mindestpreis wird berechnet, wenn der Durchschnittspreis des Maxi-Tarifes (Menge x Preis + Grundpreis) unter dem Mindestpreis fällt!
Auf Basis eines Jahresverbrauches wird eine Bestabrechnung vorgenommen. Die Jahresabrechnung erfolgt dann jeweils zugunsten des Kunden zum günstigsten Tarif unter Berücksichtigung des Mindestpreises.
Grund- und Ersatzversorgung
Die Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen dem Grundversorgungstarif.
Steuern und Abgaben
Die vorstehenden Arbeitspreise enthalten: Erdgas- und Ökosteuern je kWh in Höhe von 0,55 Cent netto.
CO2 Emissionskosten für das Jahr 2022 in Höhe von 0,546 Cent/kWh netto.
Konzessionsabgaben für die Kommunen mit folgenden Höchstbeträgen: Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,51 ct/kWh. Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % ist in den Bruttopreisen enthalten. Diese wurden aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet. (Senkung des Mehrwertsteuersatzes vorgesehen und Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung.
Saldo der staatlich veranlassten Kostenbestandteile gem. §2 Abs. 3 Satz Nr. 1 der Gasgrundversorgungsverordnung:
- für Gas ausschließlich zum Kochen und für Warmwasserbereitung 1,606 Cent/kWh
- für sonstige Tariflieferungen 1,316 Cent/kWh
Zusätzlich im Nettoarbeitspreis enthalten:
Die Gasspeicher-Umlage ab 01.10.2022 in Höhe von 0,059 Cent/kWh
Die Bilanzierungsumlage ab dem 01.10.2022 in Höhe von 0,57 Cent/kWh.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt
Die nachstehenden Unterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an 02152 1496 0 oder mailen Sie uns unter info@gasgesellschaft.de.
Wir beraten Sie gerne.