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Wärme und Komfort
zusammen.
Veröffentlichung
Am 01.01.2021 kommt es auf Grund der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zu einer Kostenbelastung des Kunden. Ein Teil dieser Kosten werden durch die GKW übernommen. Im Ergebnis erhöhen sich die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung bezogen auf den Gasarbeitspreis zum 01.01.2021 um 0,271 Cent/kWh inkl. Mehrwertsteuer. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
gültig ab 01. Januar 2021
für Haushalte und Gewerbe
Netto | Brutto | |
ErdgasMini | ||
Arbeitspreis je kWh | 7,73 Cent | 9,20 Cent |
Jahresgrundpreis | 40,68 € | 48,41 € |
ErdgasMidi | ||
Arbeitspreis je kWh | 5,63 Cent | 6,70 Cent |
Jahresgrundpreis | 150,08 € | 178,60 € |
ErdgasMaxi | ||
Arbeitspreis je kWh | 5,31 Cent | 6,32 Cent |
Jahresgrundpreis | 250,08 € | 297,60 € |
Mindestpreis* je kWh | 5,53 Cent | 6,58 Cent |
Auf Basis eines Jahresverbrauches wird eine Bestabrechnung vorgenommen. Die Jahresabrechnung erfolgt dann jeweils zugunsten des Kunden zum günstigsten Tarif unter Berücksichtung des Mindestpreises. Für Kunden mit einer Anschlussleistung von über 80 kW gelten individuelle Preisregelungen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ist in den Bruttopreisen enthalten. Diese wurden aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet.
Grund- u. Ersatzversorgung
Die Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen dem Grundversorgungstarif.
Steuern und Abgaben
Die vorstehenden Arbeitspreise enthalten:
Erdgas- und Ökosteuern je kWh in Höhe von 0,55 Cent netto.
Konzessionsabgaben für die Kommunen mit folgenden Höchstbeträgen:
Bei Gas ausschließlich für Kochen u. Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern 0,51 ct/kWh netto.
Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern 0,22 ct/kWh netto.
Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 19 % ist in den Bruttopreisen enthalten. Diese wurden aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet.
Saldo der staatlich veranlassten Kostenbestandteile gem. §2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 der Gasgrundversorgungsverordnung:
- Für Gas ausschließlich zum Kochen und für Warmwasserbereitung 1,06 Cent/kWh
- Für sonstige Tariflieferungen 0,77 Cent/kWh
Ab dem 01.01.2021 zusätzlich im Arbeitspreis enthalten die CO2 Emissionskosten für 2021 inHöhe von 0,455 ct/kWh netto.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet weren, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt
*Der Mindestpreis wird berechnet, wenn der Durchschnittspreis des Maxi-Tarifes (Menge x Preis + Grundpreis) unter den Mindestpreis fällt!
Preisregelung für Kunden mit einer Anschlussleistung ab 80 kW Nennwärmebelastung
gültig ab 01. Januar 2021
für Haushalte und Gewerbe
Netto | Brutto | |
ErdgasMini | ||
Arbeitspreis je kWh | 7,73 Cent | 9,20 Cent |
Jahresgrundpreis | 40,68 € | 48,41 € |
ErdgasMidi | ||
Arbeitspreis je kWh | 5,63 Cent | 6,70 Cent |
Jahresgrundpreis für die ersten 10 kW Anschlussleistung | 113,40 € | 134,95 € |
für jedes weitere KW Anschlussleistung | 6,12 € | 7,28 € |
ErdgasMaxi | ||
Arbeitspreis je kWh | 5,31 Cent | 6,32 Cent |
Jahresgrundpreis für die ersten 25 kW Anschlussleistung | 205,80 € | 244,90 € |
für jedes weitere KW Anschlussleistung | 6,12 € | 7,28 € |
Bedingungen, Steuern und Abgaben wie obenstehend beschrieben
Kerken, im November 2020
Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH