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Barrierefreiheitserklärung

 

Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH bemüht sich, ihren Webauftritt www.gasgesellschaft.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.gasgesellschaft.de

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und am 27. Juni 2025 zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus

  • der Norm EN 301 549
  • den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA
  • und der Verordnung zum BFSG

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

 

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Hintergrund, Farbflächen und Schriftfarben haben kein ausreichendes Kontrastverhältnis
  • Weblinks haben nicht durchgängig einen erkennbaren Namen
  • Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei
  • Die Videos sind teilweise nicht untertitelt
  • Nicht durchgängig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte
  • Es sind Mängel bezüglich der Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden
  • Es gibt noch Mängel hinsichtlich des ARIA-Markups.

 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich viertes Quartal 2025 geplant:

 

  • Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel

 

Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.

 

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.

Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH

Betriebsführung durch Stadtwerke Kempen GmbH

Heinrich-Horten-Straße 50

47906 Kempen

marketing@gasgesellschaft.de

02152 14960

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Telefon: +49 211 855-3451

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik