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Abwendungsvereinbarung

Sollte Ihnen der Ausgleich von Forderungen aktuell nicht möglich sein, haben Sie gemäß der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, mit einer Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlungsvereinbarung) eine Zählersperrung abzuwenden. Die Abwendungsvereinbarung steht Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate beglichen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie vorab die offenen Posten telefonisch unter 02152 1496 190 bei uns im Rechnungswesen erfragen. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

 

Abwendungsvereinbarung 28.12.2021 GKW