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19.08.2022: Gasumlagen

Gasumlagen

Warum sind die Gaspreise zum 01.09.2022 gestiegen?

Aufgrund der extrem in die Höhe gegangenen Großhandelspreise sind die Verbraucherpreise für Erdgas ebenfalls deutlich gestiegen. Die Preissteigerung kann durch die Gasgesellschaft Kerken-Wachtendonk nicht mehr 1 zu 1 abgefangen werden, so dass wir gezwungen sind, einen Teil der gestiegenen Kosten an unsere Kund*innen weiterzugeben.

Die Gründe für diese Preissteigerungen sind vielfältig, im Vordergrund steht aktuell der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit unsichere Lage der Erdgasversorgung in Deutschland.

Warum wird mein Arbeitspreis erneut zum 01.10. angepasst?

Die Bundesregierung hat beschlossen für jede gelieferte Kilowattstunde Erdgas eine Umlage für die Beschaffung und für das Speichern von Erdgas erhoben wird. Diese Umlagen werden an die Gasimporteure und Speicherbetreiber weitergeleitet, damit Sie die Versorgungsicherheit in Deutschland gewährleisten. Deshalb muss die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk alle Erdgaslieferverträge um die Höhe der Umlagen zum 01.10.2022 anpassen.

Was ist die Gasbeschaffungsumlage und was bewirkt sie?

Die Umlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) soll Energieimporteure entlasten, die wegen russischen Lieferausfällen nun Ersatzmengen anderweitig zu deutlich höheren Preisen beschaffen müssen. Diese Mehrkosten werden durch die Gasumlage bundesweit auf alle Haushalte und Unternehmen umgelegt, unabhängig von ihrer individuellen vertraglichen Situation. Die Höhe der Gasumlage ist für alle gleich. Deshalb hat die Bundesregierung erlaubt, dass 90 Prozent der höheren Kosten für diese Ersatzbeschaffung in Form einer neuen Umlage auf den Gaspreis umgelegt werden dürfen. Erstmalig wird das im Oktober 2022 greifen.

Und was ist eigentlich die Gasspeicherumlage?

In Deutschland werden eine ganze Reihe von Gasspeichern unterhalten. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Speicher bis zum Beginn des Winters bis zu 90% gefüllt werden müssen. Die Kosten der Befüllung der Speicher sind derzeit hoch und können von den Betreibern über den Verkauf nicht refinanziert werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage beschlossen. Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gas-Kund*innen umgelegt. Erstmalig ebenfalls zum 01.10.2022.

Was verbirgt sich unter der Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn zusätzliches Gas kurzfristig am Markt beschafft werden muss, damit das Gasnetz gleichmäßig ausgelastet ist. Das ist wichtig, sobald es Abweichungen vom Ist- und Sollverbrauch gibt. Die Kosten entstehen dabei beim sog. Marktgebietsverantwortlichen, die die Kosten beispielsweise an die Gasgesellschaft weiterleitet. In der Vergangenheit betrug die Bilanzierungsumlage 0,00 ct/kWh in dem Marktgebiet wo auch Kerken, Wachtendonk zugehört, allerdings sind die Zusatzeinkäufe am Markt sehr teuer geworden, sodass die Umlage um 0,57 ct/kWh erhöht wird. Sie wird jährlich angepasst.

Um wie viel ct/kWh steigt der Gaspreis?

Der Gaspreis steigt durch die Gasbeschaffungsumlage um 2,419 ct/kWh. Durch die Gasspeicher-Umlage steigt der Gaspreis nochmal um weitere 0,0059 ct/kWh.

Wie wird die Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicher-Umlage von der Bundesregierung rechtlich begründet?

Die rechtlichen Voraussetzungen für die befristete Gasbeschaffungsumlage ergeben sich aus der gegenwärtigen „erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland“. Die Bundesregierung hat dies in der auf der Grundlage des § 26 des Energiesicherungsgesetzes erlassenen Gaspreisanpassungsverordnung vom 08.08.2022 näher geregelt. Die Grundlage für die Erhebung der Gasspeicher-Umlage wird in § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Die für die Erhebung dieser Umlage durch die Trading Hub Europe GmbH (THE) erforderliche Genehmigung ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA, BK7-22-052) durch Beschluss vom 29.07.2022 erteilt worden.

Wie lange gelten die Umlagen?

Die Gasbeschaffungsumlage greift ab dem 01. Oktober 2022 und endet nach gegenwärtigem Stand am 01. April 2024. Die Genehmigung der Gasspeicher-Umlage ist vom 01. Oktober 2022 bis zum 31.03.2025 erteilt worden.

Gibt es Entlastungen für die Verbraucher?

Die Bundesregierung hat Entlastungen für die Verbraucher angekündigt. Wie diese genau aussehen, wird noch bekannt gegeben.

Die Mehrwertsteuer auf Erdgas wird gesenkt. Sinkt damit auch der Arbeitspreis?

Die Bundesregierung hat vor die Mehrwertsteuer von Erdgas von 19 % auf 7 % für den Erhebungszeitraum der Gasbeschaffungs-Umlage temporär zu senken. Eine Veränderung des Mehrwertsteuersatzes werden wir selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben.

Wird mein Sondertarif gekündigt?

Aktuell werden keine Tarife seitens der GKW gekündigt. Über Änderungen im Tarif werden die Kunden aber rechtzeitig informiert.

Was bedeutet die Preiserhöhung für meine monatliche Zahlung? Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Die monatliche Zahlung wird bei einem Energievertrag Abschlag genannt. Mit einem Abschlag wird der Energieversorger monatlich für die Lieferung beispielsweise von Gas bezahlt. Es handelt sich um einen festen Betrag, der in der Regel monatlich entrichtet wird. Die Höhe des Abschlags wird anhand des ausgewählten Tarifs aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauchs berechnet. Durch die Einführung der Umlagen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihr Abschlag automatisch angepasst. Hierzu bekommen Sie separat eine Mitteilung. Wir bitten sie daher nicht vorher den Abschlag anzupassen. Gab es im Laufe des Jahres eine Veränderung an der Heizung (Erneuerung oder Einbau Solarthermie), melden Sie sich im Nachgang bei uns.

Was passiert, wenn ich die Abschläge nicht mehr bezahlen kann?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle, z.B. AWO, Caritas oder die NRW Schuldnerberatung.

Wird es weitere Preisanpassungen geben?

Auch in der Wärmeversorgung sind der Preissteigerungen an den Energiemärkten spürbar. Die gestiegenen Preise für Kohle und Gas wirken sich auch auf die Preise für Strom und Wärme aus. In welchem Umfang und wie schnell sich diese Änderungen der Preise für Kohle und Gas dort niederschlagen, ist aktuell nicht genau absehbar.

Weitere Preisanpassungen können derzeit daher nicht ausgeschlossen werden. Die GKW beobachtet die Marktlage aufmerksam.

Was kann ich persönlich tun?

Kunden, die nicht unmittelbar Abschläge an die Gasgesellschaft zahlen, sind gut beraten, entsprechende Rücklagen zu bilden.

Weiterhin ist das Gebot der Stunde Energie sparen, wo es nur geht. Achten Sie zum Beispiel auf Ihr Heizverhalten, denn nur ein Grad Celsius weniger Raumtemperatur spart ca. 6 Prozent Gas.