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Wir bringen Kerken
und Wachtendonk
zusammen.

Netz

Angaben des Grundversorgers
(§ 36 Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts)

Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH, Dionysiusplatz 4, 47647 Kerken betreibt die Erdgasnetze zur Versorgung der Gemeinden

1. Kerken und
2. Wachtendonk

und ist somit in diesen Versorgungsgebieten Netzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Das Gasversorgungsunternehmen Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in den Gasnetzgebieten des Netzbetreibers Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH durchgeführt und ist demzufolge gemäß § 118 Abs. 3 EnWG Grundversorger für Erdgas.

Zum 01.07.2012 versorgt die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH die meisten Haushaltskunden in den eigenen Netzgebieten.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 ist demnach die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH.

Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 10 Gasnetzzugangsverordnung

Laut § 8 "Besondere Regelungen für örtliche Verteilnetzbetreiber" findet dieser Paragraf bei der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH keine Anwendung.

Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 13 Gasnetzentgeltverordnung

Grundlage der Entgeltbildung ist entsprechend der Empfehlung des Bundesverbandes der deutschen Gas- u. Wasserwirtschaft das so genannte Netzpartizipationsmodell (NPM). Das NPM ist dazu geeignet, Netzkosten in verursachungsgerechter und diskriminierungsfreier Weise auf die einzelnen Kundengruppen zu verteilen. Hierzu wurde das Gasnetz funktional in ein Ortstransport- und ein Ortsverteilnetz aufgeteilt, sowie die Kunden gemäß ihrer jeweiligen Anschlusssituation erfasst. Für die einzelnen Kundengruppen wurde in Abhängigkeit von ihrem Verbrauchsverhalten der individuelle Anteil der Nutzung des Ortsverteilnetzes ermittelt und so die Kosten zugeordnet. Für die Ortstransportleitungen wird eine Nutzung durch alle Kunden angenommen.

Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 15 Gasnetzzugangsverordnung

Laut § 8 "Besondere Regelungen für örtliche Verteilnetzbetreiber" findet dieser Paragraf bei der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH keine Anwendung.

Änderung der Netzentgelte
§ 17 Gasnetzentgeltverordnung

Die Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH hat Anträge auf Genehmigung von Entgelten Gas für den Netzzugang nach § 23 a Abs. 3 EnWG gestellt.

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
§19 EnWG

Freie Transportkapazitäten

Bei jeder Transportanfrage für die GKW-Verteilnetze prüft die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH, ob und inwieweit freie Transportkapazitäten vorhanden sind. Diese Prüfung geschieht vor dem Hintergrund technischer, rechtlicher, vertraglicher und netzbilanzieller Bedingungen.
Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH wird auf Anfrage Auskunft über freie Kapazitäten der gaswirtschaftlichen Anlagen erteilen.

Gasbeschaffenheit

Das zu transportierende Erdgas ist vom Netzkunden am Einspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasser-faches e.V.)-Regelwerks, insbesondere G 685 und G 260, erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt sowie in den betroffenen Gasnetzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Konflikte mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen müssen ausgeschlossen sein.

Druck, Temperatur, Gasqualität am Einspeisepunkt

Ein Netzkunde muss das zu transportierende Erdgas mit einem Betriebsdruck, einer Temperatur und Gasqualität am Einspeisepunkt in das GKW-Verteilnetz bereitstellen, so dass für die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH jederzeit eine Übernahme ohne zusätzliche Maßnahmen und Kosten möglich ist.

Zeitgleichheit von Ein- und Ausspeisung

Der Netzkunde muss am Einspeisepunkt das zu transportierende Erdgas in der Stundenleistung übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt entnommen wird. Dem Netzkunden obliegt auf eigene Kosten die Steuerung der zeitgleichen Ein- und Ausspeisung.

Bau und Betrieb von Erdgasübernahmeanlagen und Erdgasübergabeanlagen

Grundsätzlich ist jede Erdgasübernahme- und Erdgasübergabeanlage nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen zu planen, zu bauen und zu betreiben. Gleiches gilt für die zu den Anlagen gehörigen Anbindeleitungen.
Für Einspeisepunkte gelten ferner die Richtlinien des Betreibers des vorgeschalteten Netzes. Um zu gewährleisten, dass der Transport einwandfrei abgewickelt und abgerechnet wird, ist in jeder Ein- und Ausspeiseanlage die transportierte Erdgasmenge und Stundenleistung zu messen, zu registrieren und unter Umständen zu steuern. Hierzu müssen die notwendigen technischen Geräte vorgehalten werden. Dies sind insbesondere Gaszähler, Mengenumwerter sowie Datenspeicher. Zur technischen Standardausrüstung der Erdgasanlagen gehören ebenfalls Fernübertragungseinrichtungen und Fernwirkanlagen. Physische Verbindungen zum Leitungsnetz der GKW bedingen der Genehmigung der GKW. Bei der Errichtung neuer Gasübernahmeanlagen werden die exakte Lage des Anschlusspunktes und die einzuspeisende Qualität im Hinblick auf die Gegebenheiten des Netzes durch Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH festgelegt. Der Eigentümer von neu zu errichtende Erdgasübernahme- und Erdgasübergabe-anlagen ist für einen regelwerkskonformen Betrieb sowie für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb neuer Erdgasübernahme- und Erdgasüber-gabeanlagen sowie deren Erweiterung, Ergänzung oder Änderung gehen zu Lasten des Netzkunden. Entsprechendes gilt für die Erweiterung, Ergänzung oder Änderung bestehender Erdgasübernahme- und Erdgasübergabeanlagen zum Zwecke der Transportabwicklung.

Ablehnung des Netzzugangs

Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH kann den Zugang zu ihren Netzen verweigern, wenn sie nachweist, dass ihr der Netzzugang aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie wird die Ablehnung in Textform begründen und der Regulierungsbehörde mitteilen.

Bedingungen, Musterverträge und Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
§ 20 EnWG

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.

Sobald uns die derzeit von den Verbänden erarbeiteten und mit der Regulierungsbehörde abge-stimmten Vertragsmuster zur Verfügung stehen, werden wir diese auf die Belange der Gasge-sellschaft Kerken Wachtendonk mbH anpassen und hier veröffentlichen.

Strukturmerkmale des Gasversorgungsnetzes der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH
§ 20 Gasnetzzugangsverordnung

Nach § 20 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig folgende aktualisierte Angaben zu veröffentlichen:

1. Ausführliche Beschreibung des eigenen Gasnetzes

Das Gasversorgungsnetz der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH ist entsprechend der Anforderungen aus dem DVGW Regelwerk konzipiert. Vorhanden sind die Netze bis 16 bar Betriebsdruck. Diese sind nicht vermascht.
Versorgungsgebiete: siehe Punkt „Grundversorger im Netzgebiet der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH

2. Einheitliche Bezeichnung für Netzkopplungspunkte

Liste der Netzkopplungspunkte im Gebiet der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH

Lfd. Nr. Stationsname Gemeinde
1 Hubertusstr./Hochstr. Kerken-Aldekerk
2 Slousenweg/Kölnerstr./Am Feuerwehrhaus Kerken-Nieukerk
3 Wankumer Str./Am Sportplatz Wachtendonk

4

Bongersweg

Wachtendonk-Wankum

3. Einteilung des Netzes in Teilnetze

Das Gasnetz der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH ist nicht in Teilnetze unterteilt.

4. Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes Hs,n

Die Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH verteilt regional bedingt Gase gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H- und L-Gas.

5. Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar

Im Gasnetz der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH sind keine Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar vorhanden.

6. Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten

Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten vorgesehen.

Strukturmerkmale des Gasversorgungsnetzes der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH (§ 27 der Gasnetzentgeltverordnung)

Stand: 31.12.2014

Nach § 27 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) haben Betreiber von Gasversorgungsnetzen zum 01. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

1. Länge des Gasleitungsnetzes (ohne Hausanschlussleitungen)

Druckstufe Länge
ND 0 km
MD 75,5 km

HD

0 km

2. Länge des Gasleitungsnetzes (ohne Hausanschlussleitungen) in der Hochdruckebene

Es existieren keine Hochdruckleitungen.

3. Entnommene Jahresarbeit in kWh oder in m³

Ausgespeiste Jahresarbeit:
 75.419 MWh

4. Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für alle Druckstufen

Druckstufe Anzahl
ND 3.684 Stück
MD 0 Stück

HD

0 Stück

5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in MW oder Nm³/h und den Zeitpunkt des jeweiligen Auftretens

Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen: 32,4 MW,
Zeitpunkt des Auftretens der zeitgleiche Jahreshöchstlast: 28.12.2014 um 10°° Uhr.

Netznutzungsrelevante Daten des Gasversorgungsnetzes der Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH
§ 21 Gasnetzzugangsverordnung

Nach Einführung eines standardisierten Netzzugangsverfahrens erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche und umfassende Informationen zu folgenden Punkten:

  • eine ausführliche und umfassende Beschreibung der verschiedenen angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Kapazitätsrechte, Systemdienstleistungen und sonstige Hilfsdienste und ihre Entgelte, soweit diese nach § 15 Abs. 1 gefordert sind; 
  • die verschiedenen Arten von Verträgen nach § 3 Abs. 2 einschließlich der „Geschäftsbedingungen für den Gastransport";
  •  Verträge für sonstige Hilfsdienste;
  • die Verfahren, die bei der Buchung, der Nominierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden;
  • die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz;
  • die Regeln für den Bilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und die Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden;
  • geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen.

Zurzeit können wir Ihnen aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Netzzugangs-modell keine standardisierten netznutzungsrelevanten Informationen zur Verfügung stellen. Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an die auf unserer Homepage genannten Ansprechpartner.

Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland
§ 22 Gasnetzzugangsverordnung

Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung- GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.

Sie finden diese Gasnetzkarte auf folgender Internetseite: www.gasnetzkarte.de

Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 23 EnWG

Die Gesellschaft ist ein örtlicher Verteilnetzbetreiber. Das Gasversorgungsnetz ist druckgeregelt, d.h. die Gesellschaft führt keinen aktiven Ausgleich des Energieversorgungsnetzes durch. Den Netznutzern werden dafür keine gesonderten Entgelte in Rechnung gestellt; diese Kosten sind in den Netzentgelten enthalten.